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AG Siegburg, 15.04.2010 - 37 M 68/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Berufung auf das Bestehen eines Vermieterpfandrechts im Falle eines Zuschlagsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 15.04.2010 - 37 M 68/10
- LG Bonn, 29.04.2010 - 6 T 107/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2009 - I ZB 80/05
Beschränkung der Räumungs- und Herausgabevollstreckung auf die Herausgabe der …
Auszug aus AG Siegburg, 15.04.2010 - 37 M 68/10
Dabei verkennt das hiesige Gericht nicht, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Gläubiger die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken können, wenn sie an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend machen (BGH, Beschluss vom 17.11.2005 - I ZB 45/05 = NJW 2006, 848; BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 135/05 = NJW 2006, 3273; BGH Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05 = NZM 2009, 660). - BGH, 17.11.2005 - I ZB 45/05
Räumung der Wohnung bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts
Auszug aus AG Siegburg, 15.04.2010 - 37 M 68/10
Dabei verkennt das hiesige Gericht nicht, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Gläubiger die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken können, wenn sie an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend machen (BGH, Beschluss vom 17.11.2005 - I ZB 45/05 = NJW 2006, 848; BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 135/05 = NJW 2006, 3273; BGH Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05 = NZM 2009, 660). - BGH, 10.08.2006 - I ZB 135/05
Vollstreckung eines Räumungstitels bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts …
Auszug aus AG Siegburg, 15.04.2010 - 37 M 68/10
Dabei verkennt das hiesige Gericht nicht, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Gläubiger die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken können, wenn sie an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend machen (BGH, Beschluss vom 17.11.2005 - I ZB 45/05 = NJW 2006, 848; BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 135/05 = NJW 2006, 3273; BGH Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05 = NZM 2009, 660).
- LG Bonn, 29.04.2010 - 6 T 107/10
Keine Berliner Räumung aus einem Zuschlagbeschluss
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer vom 20.04.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 15.04.2010 - 37 M 68/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.